Notarkosten

Gebührenerhebungspflicht. Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich. Diese Gebührenerhebungspflicht ist Ausfluss der Stellung des Notars als neutraler und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes. Zwischen Notaren soll keine Konkurrenz bestehen: Bei jedem Notar in Deutschland fallen die gleichen Gebühren an.

Soziales Gebührensystem. Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Es führt leider dazu, dass bei hohen Geschäftswerten höhere Gebühren anfallen. Das durch das GNotKG geschaffen austarierte soziale Gebührensystem führt weiter dazu, dass oftmals ohne eingehende Befassung mit dem Sachverhalt, insbesondere nicht im Rahmen eines Telefonats, fundierte Auskunft über die Gebühren eines notariellen Vorgangs gegeben werden kann. 

Beratung inklusive. Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie als Bürgerin oder Bürger: Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Günstig. Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig. Dabei ist uns allerdings bewusst, dass trotz alledem gerade bei höheren Gegenstandswerten (etwa bei einem Kaufvertrag im Falle eines hohen Kaufpreises) Notargebühren kein "Schnäppchen" sind.

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